Seit 2014 führt der deutsche Inlandsgeheimdienst Listen über Organisationen, die seiner Ansicht nach nicht gemeinnützig sein dürfen. Im vergangenen Jahr führte dies erstmals dazu, dass ein Verein seine Gemeinnützigkeit verlor. Damit umgeht die Verwaltung eine eigentlich gescheiterte gesetzliche Regelung, wie von uns veröffentlichte Dokumente zeigen.

„Ein Skandal, der das Ansehen Deutschlands beschädigt.“ Als das Berliner Finanzamt im vergangenem Jahr dem Verein der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzog, hagelte es Kritik vom Internationalen ­Auschwitz-Komitee und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ausgerechnet die größte antifaschistische Vereinigung Deutschlands, gegründet im Jahr 1947 von Widerstandskämpfern gegen das NS-Regime, dient aus Sicht des Staates nicht dem Gemeinwohl.

Zurückzuführen ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit auf den sogenannten Verfassungsschutz, der über Umwege über die Gemeinnützigkeit von Vereinen mitentscheidet. Wie unsere Recherchen zeigen, führt der Inlandsgeheimdienst auf Bundes- und Landesebene seit 2014 Listen über Vereine, die seiner Ansicht nach „extremistisch“ und damit verfassungsfeindlich sind. Im vergangenen Jahr wies das Bundesfinanzministerium mit einem Erlass alle Finanzämter in Deutschland an: Es darf kein Verein mehr den Status der Gemeinnützigkeit erhalten, der auf einer Liste des Inlandsgeheimdienstes steht. Gegenüber FragDenStaat erklärte das Ministerium, die Einschätzung des Geheimdienstes habe „auch eine gewisse steuerliche Bindungswirkung“, die aber „selbstverständlich von den zuständigen Gerichten überprüft werden kann“.

Starke Zweifel im Finanzministerium

Der VVN-BdA fiel dieser neuen Regelung zum Opfer. Angedacht war sie schon lange: Im Jahr 2012 gab es im Bundestag erste Bestrebungen, den Geheimdienst zu ermächtigen, über die Gemeinnützigkeit von Organisationen mit zu entscheiden. Dies sollte durch eine Reform des Jahressteuergesetz geregelt werden: Eine Nennung in einem Verfassungsschutzbericht sollte ausreichen, damit ein Verein nicht gemeinnützig sein könnte.

Allerdings traf dieses Vorhaben nach der Aufdeckung des NSU-Skandals nicht nur in der Bevölkerung auf Skepsis. Auch Beamte des Finanzministeriums hatten Zweifel, dass der Geheimdienst eine verlässliche Quelle ist. Dies zeigen interne Dokumente, die wir nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichen. Zentraler Kritikpunkt im Ministerium damals: Es sei aus den Berichten des Geheimdienstes schwer festzustellen, wann eine Gruppe als „extremistisch“ einzustufen sei. Wertungen und Tatsachen seien nicht zu unterscheiden. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht reiche daher nicht als Grundlage für eine Entscheidung über Gemeinnützigkeit aus. Zudem umfassten die jährlichen Berichte mehrere hunderte Seiten und seien schwer zu überblicken.

Ein Ministerialrat des Finanzministeriums zweifelt an der Aussagekraft der Verfassungsschutzberichte

Der Vorstoß über das Jahressteuergesetz wurde daraufhin erst einmal gestoppt. Der Finanzausschuss des Bundestags wünschte sich jedoch, dass die Verfassungsschutzberichte fortan genau auflisten sollten, welche Organisationen als „extremistisch“ bewertet würden. Damit sollte die Entscheidung der Finanzämter über die Gemeinnützigkeit von Vereinen erleichtert werden.

Das sogenannte Bundesamt für Verfassungsschutz führt solche Listen in seinen Berichten schon länger – die 16 Landesämter begannen nach der Bitte des Bundestags und nach Koordination einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz im Jahr 2014 auch damit. Sie stellten im Anhang ihrer jährlichen Berichte Register mit Organisationen bereit, die sie für „extremistisch“ und damit verfassungsfeindlich halten. In Bayern enthielt das Register regelmäßig auch den VVN-BdA.

Der Finanzausschuss wünscht sich eine Auflistung von „extremistischen Köperschaften“

Die Register der angeblich „extremistischen“ Organisationen erregten über Jahre wenig Aufsehen – bis Mitte 2018 fünf Richter in München Tatsachen schufen. Der 5. Senat des Bundesfinanzhofs entschied, dass einem salafistischen Verein aufgrund der Zuschreibung als „extremistisch“ in einem Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit entzogen werden müsse.

Das Urteil hatte Schlagkraft: Es gab nämlich dadurch dem Inlandsgeheimdienst über Umwege die Macht, ohne inhaltliche Begründung oder Beweise über die Gemeinnützigkeit von Organisationen mitzuentscheiden. Die Beweislast lag fortan nicht mehr beim Geheimdienst, sondern bei den Organisationen: Werden diese in Verfassungsschutzberichten erwähnt, müssen sie beweisen, dass die Nennung fehlerhaft ist und vor einem Verwaltungsgericht eine Streichung der Zuschreibung erwirken. Aufgrund des Urteils wies das Finanzministerium im Januar 2019 per Erlass alle Finanzämter an: Wenn ein Verein in einem Verfassungsschutzbericht als „extremistisch“ gelistet wird, ist ihm die Gemeinnützigkeit zu verwehren.

Bayern entscheidet über Berlin

Der Erlass des Finanzministeriums trifft keine Unterscheidung darüber, in welchem Bundesland ein Verein im Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde. So kam es dazu, dass das Berliner Finanzamt 2019 dem Bundesverband des VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzog, obwohl er nur in Bayern als „linksextrem“ geführt wurde. Zwar beschreibt der sogenannte Verfassungsschutz Bayern den Verein im Bericht lediglich als „linksextremistisch beeinflusst“. Die Zuschreibung „extremistisch“ erfolgt ausschließlich im Register. Dies war aber offenbar ausreichend, um ihm die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Der VVN-BdA hat gegen die Entscheidung Klage eingereicht – eine Gerichtsentscheidung steht noch aus.

In welchen Berichten wird der VVN-BDA erwähnt? Erwähnungen in Berichten sind rot vermerkt (je röter, desto häufiger), graue Kästen zeigen, dass keine Daten vorliegen. – 36C3-Talk über Verfassungsschutzberichte.de

In welchen Berichten wird der VVN-BDA erwähnt? Erwähnungen in Berichten sind rot vermerkt (je röter, desto häufiger), graue Kästen zeigen, dass keine Daten vorliegen. – 36C3-Talk über Verfassungsschutzberichte.de

Die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Martina Renner kritisiert gegenüber FragDenStaat das Vorgehen der Behörden: „Es darf in der Frage Aberkennung der Gemeinnützigkeit keine schematische Prüfung anhand irgendwelcher VS-Kriterien oder Register geben.“ Vorschriften müssten so geändert werden, dass die Finanzämter eine eigenständige Prüfung vorzunehmen haben. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit „auf Zuruf eines Geheimdienstes“ sei falsch.

Das Finanzministerium überarbeitet aktuell die Regelungen zu Gemeinnützigkeit. Nach ersten Berichten will es dabei politisches Engagement von Vereinen bestrafen. Dies dementierte das Ministerium jedoch.

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Der Beitrag erschien zuerst im Blog von FragDenStaat.